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Anton-Wolf-Halle, Am Hochacker 12, 85290 Geisenfeld
Tag | Beginn | Ende | Teilnehmer | Gruppe | Halle |
Montag | 17:00 | 18:00 | Kinder | SAG Grundschule | Halle 1 |
Mittwoch | 17:00 19:00 | 18:00 20:00 | Kinder Erwachsene | Anfänger Anfänger | Halle 2 Halle 3 |
Vereinsbeiträge ab 01.07.2023 !
Monatsbeiträge | TV1861 | Unicorn | Gesamt |
| Unicorn |
| Unicorn |
|
1 Kind ( -14 Jahre ) | 04,50 € | 12,50 € | 17,00 € |
| 17,00 € |
| 17,00 € |
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2 Kinder ( -14 Jahre ) | 04, 50 € | 10,50 € | 15,00 € |
| 15,00 € |
| 15,00 € |
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ab 3 Kinder ( -14 Jahre ) | 04,50 € | 08,50 € | 13,00 € |
| 13,00 € |
| 13,00 € |
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1 Jugendl.icher ( -18 Jahre ) | 05,50 € | 11,50 € | 17,00 € |
| 17,00 € |
| 17,00 € |
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2 Jugendliche ( -18 Jahre ) | 05,50 € | 09,50 € | 15,00 € |
| 15,00 € |
| 15,00 € |
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1 Erwachsener | 09,00 € | 12,00 € | 21,00 € |
| 21,00 € |
| 21,00 € |
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2 Erwachsene | 09,00 € | 10,00 € | 19,00 € |
| 19,00 € |
| 19,00 € |
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1 Azubi / Schüler / Student | 05,50 € | 12,50 € | 18,00 € |
| 18,00 € |
| 18,00 € |
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Grundwehrdienst | 05,50 € | 12,50 € | 18,00 € |
| 18,00 € |
| 18,00 € |
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Aufnahmegebühr | 05,00 € | 10,00 € | 15,00 € | 15,00 € | 15,00 € |
Für Taekwondo werden zusätzlich 9,00 € halbjährlich für eine Verbandsmarke abgebucht. Diese ist bei den Trainern abzuholen und in den TKD-Ausweis einzukleben. Bankeinzug halbjährlich im Januar und Juli .In sozialen Härtefällen wenden Sie sich bitte an den Vorstand ! Wir finden auch für Sie einen zumutbaren Beitrag ! Während der Schulferien bieten wir je nach Bedarf ein gemeinsames Training an. Die Zeiten werden kurz vor den Ferien ausgehängt.
Satzungsauszug Unicorn 2000 e.V.
1.5. Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.V.
2.1. Zweck ist die Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit der Allgemeinheit.
2.2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.4. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen .
Mitgliedschaft
4.1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
4.2. Die Aufnahme minderjähriger Personen bedarf der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
4.3. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
4.4. Eine Ablehnung ist nicht anfechtbar.
5.2. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, der nur schriftlich an den Vorstand erfolgen kann. Der Austritt ist mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen (Poststempel) nur zum 30.06. oder 31.12. eines Kalenderjahres zulässig.
5.3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluß durch den Vorstand, bei groben Verstößen gegen die Satzung, oder die Interessen des Vereins. Ein Widerspruchsrecht besteht nicht. Der Ausschluß ist der betreffenden Person schriftlich mit Begründung mitzuteilen.
5.4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Streichung bei Beitragsrückstand, trotz schriftlichen Mahnung. Über Zeitpunkt und Notwendigkeit der Streichung entscheidet der Vorstand.
Mitgliedsbeitrag
6.1. Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu leisten.
6.2.Die Höhe des Beitrages, die Zahlungsweise, eine eventuelle Aufnahmegebühr, sowie außerordentliche Beiträge, setzt der Vorstand jeweils für ein Kalenderhalbjahr fest.
Haftung
Verein haftet nicht für beim Sportbetrieb etwa eintretenden Unfälle, sowie für Beschädigung und Diebstahl von Kleidung oder Wertsachen.
Sportzentrum NW; Rich